ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA HOFRICHTER BRANDSCHUTZ SERVICE
Wichtige Kundeninformationen: Bitte prüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsschluss! Bei Unklarheiten oder Überschneidungen mit Ihren AGB ist dies im Vorfeld zu klären. Wir sind stets bemüht Ihren Ansprüchen gerecht zu werden und legen Wert auf ein hohes Maß an Sorgfältigkeit und Kundenzufriedenheit.
1.1 Hofrichter Brandschutz Service bietet Objektbetreuungen, Objektbeurteilungen, Planungen, Brandschutzartikel, Überprüfung von Brandschutzartikel, Sicherheitstechnische Begutachtungen, Bildungsveranstaltungen, Vorträge, Lehrgänge, theoretische und praktische Unterweisungen an. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung solcher Dienstleistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden/Firmen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Sollten unsere AGB mit anderen AGB von Unternehmen kollidieren, so ist die Gültigkeit der verschiedenen Klauseln im Vorfeld zu klären! Versäumt dies der Auftraggeber, so gelten unsere AGB. Sollten sie mit Teilen unserer AGB nicht einverstanden sein, so muss dies im Vorfeld (vor Vertragsabschluss) geklärt werden. Mit Erteilung eines Auftrags gelten unsere AGB als anerkannt.
2.1 Der Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus der Auftragserteilung. Wünscht der Auftraggeber Änderungen gegenüber den vereinbarten Leistungen, so ist dies uns rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Mündliche Absprachen oder kurzfristige Änderungen sind möglich, jedoch besteht hierauf kein Rechtsanspruch.
2.2 Soweit nicht anders vereinbart, darf der Auftragnehmer die ihm obliegenden Leistungen auch von Dritten, als Subunternehmer erbringen lassen. Der Auftraggeber kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn er berechtigte, nachvollziehbare Zweifel an dessen Eignung gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen kann.
2.3 Bei Dienstleistungen für Unternehmen oder Öffentliche Träger handelt es sich um Beratungen und Einschätzungen vom Auftragnehmer, um den Auftraggeber in seiner rechtlichen geforderten Sorgfaltspflicht zu unterstützen. Die eigentliche Verantwortung und somit auch die Entscheidungsgewalt (Umsetzungen/ Maßnahmen) liegt beim Auftraggeber.
3.1 Mit der Übersendung eines Angebotes bietet der Auftragnehmer den Abschluss eines Vertrages nach „BGB § 611 vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag“ an. Der Auftrag kann schriftlich, per E-Mail oder per Fax durch den Auftraggeber erteilt werden. Ab Eingang der Auftragserteilung in unserem Hause besteht ein bindender Vertrag. Bei Privatpersonen/ Verbrauchern besteht 14 Tage Rücktrittsrecht. Erst nach Ablauf der Frist erfolgen Bestellungen oder Leistungserbringung, außer es wurde anders vereinbart.
3.2 Ihr Vertragspartner ist:
Hofrichter Brandschutz Service
Inhaber: Ines Hofrichter
Zum Horst 47
66780 Rehlingen-Siersburg
Tel.: 06835 – 60 78 76
Fax: 06835 – 60 78 75
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
3.4 Angebote haben i.d.R. eine Gültigkeit von 3 Monaten, danach muss neu verhandelt werden.
4.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vom Auftragnehmer erarbeiteten Konzepte, Brandschutzorganisationen, Teilkonzepte, Lehrmittel und Präsentationen an Dritte weiterzugeben oder diese zu veröffentlichen.
4.2 Erstellte Konzeptinhalte (Brandschutz oder Feuerwehr) und Inhalte von Lehrmitteln, Präsentationen und Übungen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Das gleiche gilt für Markenrechte, Wort- und Bildmarken Aufführungsrechte und allen anderen exklusiven Nutzungsrechten, Nutzungsarten, Auswertungen und Veröffentlichungen, die aus der Geschäftsbeziehung hervorgehen oder sich im Laufe der Nutzung entwickeln. Bei Zuwiderhandlung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer den entstandenen Schaden vollumfänglich zu ersetzen.
- 5 Eigentumsvorbehalt/ Lieferbedingungen/ Prüfungen/ Montagearbeiten
5.1 Gelieferte Ware und sämtliche Urhebernutzungs- und sonstige Leistungsschutzrechte betreffend der Dienstleistungserbringung bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum des Auftragnehmers.
5.2 Alle Forderungen des Auftraggebers aus einer Weiterveräußerung/-verwertung werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung an den Auftragnehmer abgetreten. Dies betrifft keine Organisationseigenen Daten/ Angaben/ Informationen.
5.3 Die Versendung von Produkten, Arbeiten, Vorlagen, Daten oder Trainingsmaterial erfolgt auf eigene Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Nur auf Kundenwunsch und gegen Aufpreis wird der Versand versichert. Die Preise der Deutschen Post sind tagesaktuell auf deren Homepage einsehbar.
5.4 Bei Nichteinhaltung von Fristen/ Terminen die auf höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Feuer, verkehrsbedingt oder ähnlichen Ereignissen wie z.B. Streik oder Aussperrung beruhen, verlängern sich die Fristen angemessen. Die daraus entstehenden Kosten oder Gewinnverluste können dem Auftragnehmer nicht angelastet werden.
5.5 Lieferzeiten von Waren oder Leistungen können nicht immer verbindlich genannt werden, da viele Faktoren wie Zulieferer, benötigte Informationen, usw. eine große Rolle spielen. Wir streben Terminmarken an die als Zeitorientierung zu sehen sind.
5.6 Bei Prüfungen von Arbeitsmitteln oder Einrichtungen muss der Auftraggeber eine Übersicht vom Bestand des Prüfgutes zur Verfügung stellen, bzw. ist er für die Vollständigkeit des Prüfgutes selbst verantwortlich. Die Prüfkosten beziehen sich ausschließlich auf die Prüfung selbst. Bei zusätzlichem Zeitaufwand, um eine Prüfung durchführen zu können, wird diese gesondert verrechnet.
5.7 Bei Prüfungen oder Montagearbeiten ist für eine freie Zugänglichkeit zu sorgen.
5.8 Montagearbeiten erfolgen nach geltenden Richtlinien und in Absprache mit dem Auftraggeber oder einer zuvor bestimmten zuständigen und bevollmächtigten Person. Diese muss vor Ort sein oder die Montage ist eindeutig im Vorfeld festzulegen.
- 6 Änderung der Leistungen
6.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, bei zu geringer Anmeldezahl eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Gleiches gilt für krankheitsbedingten Ausfall des Auftragnehmers, bzw. seines beauftragten Subunternehmers, sowie bei höherer Gewalt wie z.B. Verkehrsstau, Streiks von öffentlichen Verkehrsmitteln, Sturm, etc. Bereits bezahlte Gebühren werden dann sobald als möglich erstattet. Eventuell daraus resultierende Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind ausgeschlossen!
6.2 Der Auftragnehmer behält sich vor, eine inhaltliche und organisatorische Änderung bzw. Anpassung der Ausbildung/ Übung/ Unterweisung vorzunehmen, soweit dadurch Ziel und Wesen der Ausbildung nicht beeinträchtigt werden.
6.3 Sollte der Auftragnehmer zu Teilleistungen/ Lieferung gezwungen sein, verpflichten er sich so schnell wie ihm möglich die Vertragsleistung zu erfüllen, dies kann dem Auftragnehmer jedoch nicht angelastet werden.
7.1 Die Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Abzug von Skonto ist nur möglich, wenn es bereits im Angebot vereinbart wurde.
7.2 Gravierende Preisänderungen, aufgrund von Kostensteigerungen im laufenden Geschäftsjahr, behält sich der Auftragnehmer vor, muss dies aber vor Rechnungsstellung bekannt geben.
7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Leistungserbringung eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtsumme vom Auftraggeber einzufordern.
7.4 Preise sind in Euro und Netto (ohne MwSt.) angegeben.
7.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Auch ohne schriftliche Mahnung gerät man nach 14 Tagen in Zahlungsverzug.
7.6 Gegenrechnungen vom Auftraggeber, bedürfen der vorherigen schriftlichen Anerkennung des Auftragnehmers.
7.7 Bei Schulungen stellt der Auftragnehmer in der Regel 2 Wochen vor Schulungsbeginn die Rechnung.
8.1 Der Auftragnehmer hat das Recht, auf allen Konzeptionen, Lehrmitteln, Unterlagen, Werbemitteln und Informationsmedien auf sich als Urheber nach eigenem Ermessen hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt Anspruch zusteht. Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftraggeber in seiner Referenzliste/n aufzunehmen.
- 9 Gewährleistung und Schadensersatz
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen auszuführen. Er steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht ein für:
Die Richtigkeit der Beschreibung der Leistungen im Angebot bzw. in gesonderten Prospekten, die gewissenhafte Vorbereitung von Veranstaltungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen während der Veranstaltung.
9.2 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von zehn Werktagen nach der Veranstaltung/ Leistungserbringung schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt die Dienstleistung/ das Werk als mangelfrei abgenommen.
9.3 Werden benötigte Informationen zur Leistungserbringung seitens des Auftraggebers nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig (nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung) oder wissentlich nicht genannt, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht belangt werden. Auch eine daraus resultierende mangelnde Leistungserbringung ist dem Auftragnehmer nicht anzulasten. Eine Nachbesserung kann in so einem Fall nicht verlangt werden, die Zahlung/ Teilzahlung muss nach Erhalt der Rechnung trotzdem erfolgen.
9.4 Beanstandung im Garantiefall der jeweiligen ausgelieferten Ware läuft über die Warenhersteller. Dies kann nur über uns abgewickelt werden, wenn die Ware auch über uns bezogen wurde.
9.5 Für nicht offensichtliche Mängel gilt die Regelung BGB § 634a „Verjährung der Mängelansprüche“. Im Falle des Vorliegens von Mängeln, die von uns anerkannt werden, hat der Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung bleibt das Recht der Minderung oder des Rücktritts vom Vertrag unberührt.
10.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistungserbringung, positiver Forderungsverletzung, Culpa in contrahendo (auf Deutsch: Verschulden bei Vertragsschluss), mangelhafter oder unvollständiger Leistung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf eine vom Auftragnehmer zu vertretender Pflichtverletzung beruhen.
10.2 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bei Begehungen oder Inhouse-Schulungen sind ausgeschlossen. Über Betriebsanweisungen, Verhaltenshinweise, mögliche Alarmauslösungen, etc. ist der Auftragnehmer vor Betreten des Geländes zu informieren. Sollten Geräte oder Medien vom Auftraggeber gestellt werden, so geschieht dies auf eigene Gefahr.
10.3 Bei Schulungen/ Unterweisungen ist den Anweisungen des Ausbilders Folge zu leisten und bei feuergefährlichen Handlungen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
10.4 Schadensersatzansprüche für beschädigte/ verlorener Ausrüstung/ -en, Wertgegenständen, Kleidungen, etc. sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.
10.6 Der Auftragnehmer haftet nur mit dem Auftragswert laut Angebot (nur beratende Tätigkeit).
10.7 Der Auftraggeber hat für die Sicherung seiner Daten selbst Sorge zu tragen und hält den Auftragnehmer von einer Aufbewahrungspflicht von erstellten Daten frei, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
10.8 Praktische Übungen, sowie Aus- und Fortbildungen sind vom Arbeitgeber oder Dienstherren durchzuführen (z.B. ArbSchG, BeSichV, BG-Vorschriften, …). Wir unterstützen ihn oder auch Privatpersonen dabei. Deshalb weißen wir darauf hin, dass Unfälle gleich welcher Art immer über den jeweiligen Arbeitgeber, Dienstherren oder eine Privatversicherung abzudecken sind. Bei Unklarheiten ist dies vom Auftraggeber selbst im Vorfeld zu prüfen. Die Teilnahme an Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr, Brandschutz-Hofrichter wird von allen Haftungsansprüchen freigestellt.
11.1 Die vom Auftraggeber angegebenen Daten (gleich welcher Art) werden zum Zweck der Geschäftsabwicklung gespeichert und verarbeitet. Der Auftraggeber kann auf schriftlichen Antrag, Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten, sowie die Berichtigung und/ oder Löschung bzw. Sperrung seiner Daten verlangen. Der Datenschutz ist gewährleistet und entspricht den gesetzlichen Regelungen.
11.2 Eine Weitergabe, aller uns bekanntwerdenden Daten oder angefertigten Fotos zur Leistungserbringung, an Dritte, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Geschäftsgeheimnisse unserer Auftraggeber werden gewahrt. Nur die Weitergabe von benötigten Daten an Subunternehmer zur Auftragserfüllung ist zulässig. Sollte dies nicht gewünscht sein, sind wir hierüber vor Vertragsschluss zu informieren.
11.3 Wir weisen Sie darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung von uns Beauftragte oder Pressevertretern Fotos aufgenommen werden können, auf denen unter Umständen auch einzelne Teilnehmer oder der Veranstaltungsort erkennbar ist. Diese Fotos können, ohne Anspruch des Teilnehmers auf Vergütung oder Haftung, zur Berichterstattung und Bewerbung weiterer Veranstaltungen aufgenommen und in Print- und Onlinemedien, insbesondere in der Tagespresse, auf Internetseiten und in sozialen Medien, veröffentlicht und verbreitet werden. Dies gilt ohne zeitlicher sowie örtlicher Beschränkung und zählt für alle Vertriebs- und Veröffentlichungsformen, die dem Unternehmen dienen. Wenn Sie mit der Anfertigung, Veröffentlichung und Verbreitung von Fotos, auf denen Sie zu erkennen sind, nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte vor Beginn der Dienstleistungserbringung mit.
11.4 Falls uns der Auftraggeber personenbezogene Daten übermittelt, muss dies im Vorfeld mit den betreffenden Personen, durch den Auftraggeber, abgesprochen sein. Brandschutz-Hofrichter ist nicht verpflichtet die Einwilligungen zu überprüfen. Jede betreffende Person kann Auskunft oder Löschung der Daten beim Auftragnehmer beantragen.
11.5 Personenbezogene Daten werden nach eigenen Ermessen nach Leistungserbringung durch den Auftragnehmer gemäß Datenschutzverzeichnis gelöscht. Sind die Daten jedoch in Leistungen verarbeitet, werden sie nur nach Aufforderung entfernt. Die Einwilligung der betreffenden Personen muß dem Auftraggeber vorliegen.
11.6 Bei Verstößen gegen die DSGVO haftet der Auftragnehmer nur bei eigenverschuldeten Verfehlungen.
11.7 Bei Anfragen und Auftragserteilungen, werden die betreffenden Personen darauf hingewiesen, dass die genannten Daten und Angaben in unserem System gespeichert werden. Eine Datenlöschung erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf Verlangen. Es wird davon ausgegangen, dass eine dauerhafte Geschäftsbeziehung unterhalten werden soll. Gleiches gilt für unsere Daten.
12.1 Ein Rücktritt ist immer schriftlich zu erklären und an:
Hofrichter Brandschutz Service
Zum Horst 47
66780 Rehlingen-Siersburg
Tel.: 06835 – 60 78 76
Fax: 06835 – 60 78 75
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
zu senden.
12.2 Gilt nur für Lehrgänge/ Schulungen: Erfolgt der Rücktritt einer Auftragserteilung/ Buchung 4 Wochen vor Beginn der Dienstleistung fallen 20% Bearbeitungsgebühr mindestens jedoch 120€ an. Alle bereits entstandenen Kosten wie z.B. Buchungen oder Materialkäufe können zusätzlich berechnet werden.
12.3 Bei Stornierungen, die weniger als 2 Wochen vor Dienstleistungsbeginn bei uns eingehen, bzw. wenn angemeldete Teilnehmer ohne Stornierung nicht zu der Veranstaltung/ Dienstleistung erscheinen, wird die Teilnahmegebühr voll berechnet.
12.4 Es besteht die Möglichkeit, den Dienstvertrag kostenlos innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung der Auftragserteilung ohne Angabe von Gründen gemäß § 312b und 312d BGB zu widerrufen (nur Verbraucher also Privatpersonen). Die Frist beginnt mit der Übersendung der Auftragserteilung. Der Rücktritt ist innerhalb der Frist schriftlich zu erklären und an Brandschutz Hofrichter zu senden. Findet die Buchung sehr knapp, also 14 Tage oder weniger vor Leistungserbringung statt (Überschneidung der Fristen), können nur dafür bestellte Ware oder Lehrmittel verrechnet werden. Danach zählen die Fristen wie bei Punkt 12.2 und 12.3 angegeben.
12.5 Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist jederzeit möglich.
12.6 Einen geeigneten Nachweis in besonderen Fällen können wir verlangen.
12.7 Bei Dienstleistungen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten ist eine beiderseitige Kündigung jederzeit möglich. Die Kündigung wird wirksam zum Zeitpunkt der Einigung auf einem Kündigungsschreiben.
12.8 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der aktuellen Rechtslage (§§ 313, 314 ff. BGB), sowie die sich hieraus ergebenden Ansprüche auf Ausgleich beider Parteien, bleiben hiervon unberührt.
14.1 Beide Vertragsparteien bewahren absolutes Stillschweigen über Vertragsinhalte, Kosten etc. gegenüber Dritten.
- 15 Nebenabreden, Vertragsänderungen
15.1 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Diese Bestimmungen können nur durch eine schriftliche Vereinbarung beider Vertragspartner aufgehoben werden.
- 16 Erfüllungsort, Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
16.1 Sofern sich aus dem Geschäftsvertrag keine andere Regelung ergibt, ist der Erfüllungsort stets der Sitz des Auftraggebers.
16.2 Sollte eine dieser Bedingung unwirksam werden, berührt dies die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe gelegen ist. Selbiges gilt für etwaige Lücken.
16.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.4 Gerichtsstand ist Amtsgericht Saarlouis.