Nichts ist gefährlicher, als sich in falscher Sicherheit zu wiegen. Das gilt besonders beim Brandschutz. Wer einen Feuerlöscher besitzt, kann aufflammenden Bränden schnell den Garaus machen. Da die Wirkung der Lösch- und Treibmittel aber – bedingt durch chemische und physikalische Prozesse – mit der Zeit abnimmt, bietet der Feuerlöscher nur dann einen zuverlässigen Schutz, wenn er regelmäßig einem Funktions-Check unterzogen wird.
Für Arbeitsstätten besteht die Pflicht, die Geräte alle zwei Jahre sachkundig prüfen zu lassen. Privathaushalte – so die eindringliche Empfehlung des bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. – sollten genau diese Vorschrift als gut gemeinten Rat verstehen und ihre Geräte ebenso im Zwei-Jahres-Rhythmus freiwillig prüfen lassen. Denn nur so ist sichergestellt, dass man sich im Ernstfall auch hundertprozentig auf seinen Feuerlöscher verlassen kann.
Die Prüfung übernimmt ein qualifizierter Brandschutz-Fachbetrieb. Dessen sachkundiger Mitarbeiter öffnet dazu den Behälter, untersucht die Beschaffenheit des Löschmittels und prüft – je nach Bauart – den Innendruck oder die Druckpatrone. Er begutachtet zudem sämtliche Dichtungen und den Stahlmantel auf Beschädigungen und Materialermüdung. Festgestellte Mängel werden von ihm sodann sachgemäß behoben. Anschließend ist gewährleistet, dass der Feuerlöscher einsatztauglich ist. Der Vorteil für Privatleute: 20 % der Kosten, die bei der regelmäßigen Wartung anfallen, können im Rahmen häuslicher Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.
Tragbare Feuerlöscher werden mit Schaum, Wasser, Pulver oder Kohlendioxid befüllt und fassen zwischen einem und zwölf Kilogramm Löschmittel. Im Gespräch mit einem qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb lässt sich leicht herausfinden, welcher Feuerlöschertyp – je nach Umstand und Wohnsituation – am besten geeignet ist.
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Quelle:https://www.firmenpresse.de/pressinfo123472/bvbf-keine-kompromisse-beim-brandschutz-feuerloescher-mindestens-alle-zwei-jahre-warten-lassen.html